Informationen & Tarife
Ich arbeite als Wahllogopädin auf Refundierungsbasis. Dies bedeutet, dass Sie eine fachärztliche Verordnung benötigen (Kinderarzt, Neurologe, HNO Arzt, Zahnarzt,…), welche Sie vor der ersten Therapieeinheit von der Krankenkasse chefärztlich bewilligen lassen. Die Bezahlung erfolgt in bar oder mit Bankomat nach jeder Therapieeinheit. Nach abgeschlossenem Therapieblock erhalten Sie von mir eine Honorarnote, welche Sie mit dem bewilligen Verordnungsschein bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Im Anschluss werden Ihnen je nach Krankenkasse 50%-80% (vom Kassentarif) und bei Zusatzversicherungen bis zu 100% der Therapiekosten rückerstattet.
45 Minuten
- T2
60 Minuten
- T3
Befundbericht € 85,00
FAQ Logopädie
Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, würde ich Sie um eine rechtzeitige telefonische Absage bitten (0677/621 640 21). Wenn ein Termin nicht bis spätestens 48 Stunden (Werktage) vor der Therapieeinheit abgesagt wird, muss das gesamte Honorar in Rechnung gestellt werden. Diese Kosten werden jedoch nicht von der jeweiligen Krankenkasse rückerstattet. Kurzfristige, krankheitsbedingte Absagen sind mit einer ärztlichen Bestätigung innerhalb von 48 Stunden nachzuweisen.
FAQ Logopädie
Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, würde ich Sie um eine rechtzeitige telefonische Absage bitten (0677/621 640 21). Wenn ein Termin nicht bis spätestens 48 Stunden (Werktage) vor der Therapieeinheit abgesagt wird, muss das gesamte Honorar in Rechnung gestellt werden. Diese Kosten werden jedoch nicht von der jeweiligen Krankenkasse rückerstattet. Kurzfristige, krankheitsbedingte Absagen sind mit einer ärztlichen Bestätigung innerhalb von 48 Stunden nachzuweisen.